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AGB
Yacht-Sachverständiger, Hansen KG
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Arbeitszeit pro Stunde |
90,00 € |
Reisezeit je Stunde |
60,00 € |
Tagespauschale |
720,00 € |
Fahrtkosten je gefahrenem Kilometer |
0,75 € |
Hotel- und Übernachtungen bis 4 Sterne |
Nach Aufwand |
Flugkosten, Business Class |
Nach Aufwand |
Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren |
Nach Aufwand |
Bahnfahrten, 1. Klasse |
Nach Aufwand |
TelefonkostenFax |
0,45 € / Min.1,25 € pro Seite |
Schwaz-Weiss-KopienFarbkopienPräsentationsfolien |
0,65 €1,20 €1,70 € |
Gutachten/Texte/Bilder/Dokumente auf CD liefern |
9,50 € |
Für Leistungen, die nicht im Festpreis enthalten sind, erhält die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG eine Vergütung nach Aufwand. Personalaufwand wird in Höhe der jeweils gültigen Tagessätze, Sachaufwand entsprechend der angefallenen Sachkosten abgerechnet.
Bei Abrechnung nach Aufwand werden die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position des Vertrages in einem Tätigkeitsbericht festgehalten.
Für Leistungen, die die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG nicht am Ort seiner Geschäftsstelle erbringt, werden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, nach Aufwand gesondert Fahrzeiten, -kosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten wie folgt in Rechnung gestellt: Flug - Business Class, Bahn - 1. Klasse,
Hotel - nach Aufwand, max. 4 Sterne,
Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren - nach Aufwand,
Telefon - Euro 0,45/Einheit, Telefax - Euro 1,20/Seite,
Fotokopie: - Euro 0,65/SW-Kopie, - Euro 1,23/Farbkopie,
Präsentationsfolie: - Euro 1,70/Folie,
Tagesspesen - nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Aufnahme des Projekttitels und des Firmennamens in getrennten Referenzlisten stimmt der Auftraggeber zu. Die Angaben des Auftragsgebers dürfen elektronisch verarbeitet, gespeichert und zu Marketingzwecken verwendet werden. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass er Informationsmaterial oder Angebote auf den angegebenen Kommunikationswegen Brief, E-Mail, Telefax oder Telefon kostenlos und unverbindlich erhält.
Änderung der Leistungen
Ein Änderungswunsch kann sowohl vom
Auftraggeber, als auch von der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG ausgehen.
Jeder Änderungswunsch ist schriftlich zu formulieren und dem verantwortlichen
Ansprechpartner zu übergeben.
Geht der Änderungswunsch vom Auftraggeber aus, untersucht die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG, sofern sie zur Durchführung der Änderung bereit ist, innerhalb einer von den Vertragspartnern zu vereinbarenden Frist die Änderung, ermittelt die Auswirkung der Änderung und stellt sie schriftlich in einem Nachtragsangebot dar. Wenn der Änderungswunsch von der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG ausgeht, beinhaltet das Nachtragsangebot bereits die aufzuzeigenden Auswirkungen: Beschreibung der Änderung und ihre Auswirkung auf verabschiedene Dokumente und andere Ergebnisse, Auswirkungen auf den definierten Leistungsumfang und dadurch ausgelöste Veränderungen des Aufwandes und der vereinbarten Termine. Der Auftraggeber wird die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG in angemessener Frist, spätestens innerhalb von 14 Tagen, benachrichtigen, ob er das Nachtragsangebot annimmt.
§4.3 Änderungen des Leistungsumfanges sind in einem schriftlichen Nachtrag zum Vertrag zu vereinbaren.
Nutzungs- und Eigentumsrechte
Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages sind Auswertungen, Planungs- und Konzeptunterlagen, Berichte und ähnliche Arbeitsergebnisse.
Der Auftraggeber erhält an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungs- sowie Eigentumsrecht. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Veröffentlichung ist eine vorherige Absprache mit der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG erforderlich so wie die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG als Quelle zu benennen.
Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG behält sich das Eigentum an den Arbeitsergebnissen bis zum vollständigen Ausgleich seiner Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftraggeber hat das Institut bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG zu unterrichten.
Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG hat das Recht, über methodische Aspekte des Projektes zu publizieren, sofern der Auftraggeber anonym bleibt. Eine Nennung des Namens ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Das Recht zur Veröffentlichung gilt nicht für verwertbare Ergebnisse des Berichtsbandes. Darüber hinaus ist die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG frei, die gewonnenen Daten auch für Forschungszwecke zu nutzen.
Im Falle der Erhebung von Primärdaten im Rahmen eines Projektes verbleiben sowohl die ausgefüllten Fragebögen als auch die Rohdaten in Dateiform bei der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG. Schriftliche Erhebungsunterlegen werden ein Jahr lang, Datenträger zwei Jahre lang nach Abschluss des Projektes in der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG aufbewahrt.
§5.6 Die Exklusivität für bestimmte
Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann das
Institut nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Soweit
Exklusivität vereinbart wird, sind ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich
zu berechnendes Entgelt festzulegen.
§6 Arbeitsergebnisse Dritter
§6.1 Der Auftraggeber kann der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG, soweit im Vertrag vorgesehen, Arbeitsergebnisse Dritter zur Erstellung des Leistungsgegenstandes, zur Bearbeitung oder für andere Umgestaltungen zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird sicherstellen, dass die Nutzungsbedingungen für Arbeitsergebnisse Dritter einer Erstellung des Leistungsgegenstandes mit den in § 5.2 beschriebenen Nutzungsrechten, einer Bearbeitung sowie der Verwertung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung nicht entgegenstehen.
§6.2 Der Auftraggeber stellt der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG und seine Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung dieser Arbeitsergebnisse beruhen.
§7 Neuentwicklungen (Modelle, Methoden, Erhebungsinstrumente, Frage-bögen)
§7.1 Der Yacht-Sachverständiger, Hansen KG verbleiben alle Rechte, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Dies gilt insbesondere auch für Erhebungs- und Messinstrumente (z.B. Fragebögen), die von der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG im Rahmen eines Projektes entwickelt werden.
§7.2 Soweit der Auftraggeber oder die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG ein Verfahren zur Erlangung von Schutzrechten für Erfindungen betreibt, ist der andere Vertragspartner, soweit erforderlich, zur Mitwirkung verpflichtet.
§8 Leistungen
§8.1 Eine Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit der auf den Webseiten www.hansenkg.de gemachten Angaben kann nicht übernommen werden, ebenso wenig wie eine Haftung für die Verwendung dieser Seiten oder deren Inhalt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit Genehmigung der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG.
§8.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Beratungsvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Leistungen wird erst geschlossen, wenn wir Ihren Auftrag durch die Mitteilung annehmen.
§8.3 Wir liefern an Postanschriften in
Deutschland und in den EU-Mitgliedsstaaten. Bei Lieferungen in andere Staaten
bitten wir um vorherige Anfrage. Bestellungen, die an einem Werktag bis 10.00
Uhr bei uns eingehen, werden in der Regel noch am selben Tag bearbeitet und in
den Versand gegeben. Der Versand erfolgt mit der Deutschen Post AG oder nach
Absprache und gegen Aufpreis durch Lieferdienste wie zum Beispiel UPS. Falls
sich die Lieferung durch besondere Umstände verzögert, werden Sie unverzüglich
von uns benachrichtigt.
§8.4 Eine Bestellung kommt telefonisch, per Mail oder Fax zustande und ist ab
diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich. Es gibt keinen Mindestbestellwert. Unsere
Preise beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusätzlich fallen
Versandkosten, Porto und Verpackung an. Bei Lieferungen ins Ausland tragen Sie
die anfallenden Steuern und Zölle.
§8.5 keine Rechts- und/oder Steuerberatung
§9 Haftung
Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG verpflichtet sich, die Recherchen nach bestem Gewissen und mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen. Jedoch kann sowohl für die Richtigkeit der Daten als auch für aus fehlerhaften Daten entstandene Schäden generell keine Haftung übernommen werden.
§9.1 Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) nur: bei Vorsatz in voller Höhe: bei grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist; im Übrigen: soweit die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§10 Geheimhaltung, Datenschutz
§10.1 Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG und der Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich bezeichneten Informationen der anderen Partei zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG und der Auftraggeber werden alle Personen, die sie zur Leistungserbringung einsetzen, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten.
§10.2 Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Modelle, Konzepte, Methoden, Techniken und sonstiges bedeutsames Know-how sowie für Informationen, die der Partei, die sie erhält, bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bekannt werden.
§10.3 Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG und der Auftraggeber werden das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG wahren und bei der Durchführung des Auftrages nur Erfüllungsgehilfen einsetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind.
§11 Treuepflicht
Auftraggeber und die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die aktive Abwerbung von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners.
§12 Vertragsbedingungen
§12.1 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG, mit denen sich der Auftraggeber bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
§12.2 Die Bestimmungen des Angebotes der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG haben Vorrang gegenüber etwa widersprechenden Klauseln dieser Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.
§13 Kündigungsbedingungen
§13.1 Jede der beiden Parteien ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.
§13.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§13.4 Bis zur Kündigung erbrachte vertragsgemäße Leistungen sind der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG zu vergüten. Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vom Auftrag zurück, beträgt die Vergütung mindestens 75% des Auftragswertes.
§14 Rechtshinweise
Alle in unseren Internetseiten enthaltenen Informationen sind ein Service der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG. Trotz sorgfältiger Beschaffung und Bereitstellung der Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im Rahmen des Informationsservices zum Abruf bereitgehaltenen und angezeigten Inhalte. Die zum Abruf bereitgehaltenen und angezeigten Inhalte dienen ausschließlich der Information der Besucher unseres Online-Angebotes und stellen kein verbindliches Angebot dar. Für Internetseiten Dritter, auf die die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. Wir übernehmen insoweit keine Haftung. Im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht die Möglichkeit, dass andere Anbieter auf die Webseiten der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG verweisen. Für die Darstellungen und den Inhalt der Webseiten Dritter sind wir nicht verantwortlich. Die Webseiten der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG, ihre Struktur und sämtliche darin enthaltenen Funktionalitäten, Informationen, Daten, Texte, Bild- und Tonmaterialien sowie alle zur Funktionalität dieser Webseiten eingesetzten Komponenten unterliegen dem gesetzlich geschützten Urheberrecht der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG. Der Kunde darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten der Webseiten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen und erwirbt im übrigen keinerlei Rechte an den Inhalten und Programmen. Soweit die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG dem Kunden Software zum Download im Rahmen der Webseiten anbietet, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung des Kunden auf die persönliche Verwendung im Rahmen der Nutzung der Webseiten.
§15 Sonstiges
§15.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§15.2 Gerichtsstand ist krefeld. Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragspartner gehalten, einen außergerichtlichen Bereinigungsversuch, gegebenenfalls unter Einschaltung fachkundiger Dritter durchzuführen, es sei denn, ein solcher Versuch erscheint als nicht Erfolg versprechend.
§15.3 Der Vertrag und seine Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
§15.4 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer etwa ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht hätten.
§15.5 keine Rechts- und/oder Steuerberatung
§ 16 Salvatorische Klausel
Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Hilfsweise gilt die gesetzliche
Regelung.
Firmenbezeichnung und Anschrift
Yacht-Sachverständiger, Dirk Hansen
Weiden 104, 47809 Krefeld
www.hansenkg.de/kontakt.htm
T/F: 02151 540566 und 0175-77 99 739