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Yacht-Gutachter, AGB`s und Preise

 

 

AGB

 Yacht-Sachverständiger, Hansen KG
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

 Gegenstand des Vertrages

Hansen KG wird ihre Leistungen nach dem bei Auftragserteilung gültigen Stand der Technik gemäß des schriftlichen Angebots erbringen. Eine darüber hinausgehende Leistung schuldet die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG nicht.

Honorare für Sachverständigentätigkeit im Privatauftrag:
 

Arbeitszeit pro Stunde

90,00 €

Reisezeit je Stunde  

60,00 €

Tagespauschale

720,00 €

Fahrtkosten je gefahrenem Kilometer

0,75 €

Hotel- und Übernachtungen bis 4 Sterne

Nach Aufwand

Flugkosten, Business Class

Nach Aufwand

Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren

Nach Aufwand

Bahnfahrten, 1. Klasse

Nach Aufwand

Telefonkosten

Fax

0,45 € / Min.

1,25 € pro Seite

Schwaz-Weiss-Kopien

Farbkopien

Präsentationsfolien

0,65 €

1,20 €

1,70 €

Gutachten/Texte/Bilder/Dokumente auf CD liefern

9,50 €


Die Honorarsätze gelten auch dann als vereinbart, wenn aus der Beauftragung heraus eine Zeugenaussage vor Gericht erforderlich wird. 

Für Leistungen, die nicht im Festpreis enthalten sind, erhält die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG eine Vergütung nach Aufwand. Personalaufwand wird in Höhe der jeweils gültigen Tagessätze, Sachaufwand entsprechend der angefallenen Sachkosten abgerechnet.

Bei Abrechnung nach Aufwand werden die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position des Vertrages in einem Tätigkeitsbericht festgehalten.

Für Leistungen, die die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG nicht am Ort seiner Geschäftsstelle erbringt, werden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, nach Aufwand gesondert Fahrzeiten, -kosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten wie folgt in Rechnung gestellt: Flug - Business Class, Bahn - 1. Klasse,

Hotel - nach Aufwand, max. 4 Sterne,

Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren - nach Aufwand,

Telefon - Euro 0,45/Einheit, Telefax - Euro 1,20/Seite,

Fotokopie: - Euro 0,65/SW-Kopie, - Euro 1,23/Farbkopie,

Präsentationsfolie: - Euro 1,70/Folie,

Tagesspesen - nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien.

 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden ausschließlich Inhalt eines Auftrages zur Erstellung eines Gutachtens des nachfolgend "Sachverständiger" genannt, geschlossenen Vertrages, ohne dass ein Widerspruch gegen entgegenstehende Geschäftsbedingungen erklärt werden muss. Andere Geschäftsbedingungen, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn dies vom Sachverständigen ausdrücklich schriftlich erklärt wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Sachverständige in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Sachverständigen kommt durch die schriftliche Bestätigung des Sachverständigen zustande. Mündliche Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen von Seiten des Sachverständigen zu ihrer Wirksamkeit nicht der schriftlichen Bestätigung durch den Sachverständigen. Der Gegenstand des jeweiligen Auftrags ergibt sich aus der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen.

3. Pflichten des Sachverständigen

3.1. Der Sachverständige erbringt die von ihm geschuldete Leistung entsprechend den für einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen. Der Sachverständige kann einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom AG gewünschtes Ergebnis, nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten. Der Sachverständige unterliegt bei der Durchführung des Auftrags keinen Weisungen des Auftraggebers.

3.2. Der Sachverständige erbringt seine gutachterliche Tätigkeit persönlich. Sofern es sachdienlich ist, kann der Sachverständige im Rahmen seiner eigenverantwortlichen Tätigkeit bei der Vorbereitung des Gutachtens sachverständige Mitarbeiter zur Unterstützung auf eigene Kosten hinzuziehen. Über die Hinzuziehung solcher Mitarbeiter entscheidet der Sachverständige alleine und eigenverantwortlich.

3.3. Die Beauftragung von weiteren Sachverständigen anderer Disziplinen, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sein sollte, erfolgt durch den Auftraggeber und auf dessen Kosten.

3.4. Der Sachverständige ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die zur Bearbeitung des Auftrages notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Besonders kostenintensive oder unvorhergesehene Untersuchungen stimmt der Sachverständige mit dem Auftraggeber vor der Durchführung ab.

3.5. Der Auftraggeber ermächtigt den Sachverständigen zur Einholung von Auskünften bei Beteiligten, Behörden oder Dritten und erteilt ihm hierfür eine gesonderte Vollmacht soweit erforderlich.

3.6. Der Sachverständige erstattet das Gutachten innerhalb der mit dem Auftraggeber vereinbarten Frist in einfacher Ausfertigung und zusätzlich auf einen Datenträger (CD, DVD).  Weitere Exemplare werden gesondert berechnet.

Die Frist zur Ablieferung beginnt mit der Übergabe sämtlicher für die Erstellung des Gutachtens benötigter Unterlagen und der Erteilung etwaig erforderlicher Auskünfte (vgl. Ziffer 4). Ist eine Vorschussleistung vereinbart oder vom Sachverständigen angefordert (vgl. Ziffer 5.3.) beginnt die Frist erst mit Eingang des Vorschusses beim Sachverständigen zu laufen.

3.7. Der Sachverständige wird den Auftraggeber rechtzeitig über eine etwaig eintretende Überschreitung der vereinbarten Frist in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber kann erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als angemessen gilt eine Nachfrist von 2 Monat als vereinbart.

3.8. Hat der Sachverständige die Überschreitung der Frist nicht zu vertreten, etwa im Falle höherer Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, sind Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Überschreitung der vereinbarten Frist ausgeschlossen. Wird dem Sachverständigen die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung in diesen Fällen unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers werden für diesen Fall ausgeschlossen.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Sachverständigen rechtzeitig und unentgeltlich die ihm zur Verfügung stehenden und für die Ausführung des Vertrages notwendigen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Auftraggeber setzt den Sachverständigen ferner von allen Vorgängen und Umständen (z.B. Schriftverkehr), die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis.

5. Vergütung

5.1. Der Sachverständige hat Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung zuzüglich Nebenkosten und Auslagen in tatsächlich anfallender oder vereinbarter Höhe sowie zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5.2.  Das vereinbarte Honorar wird mit Zugang des Gutachtens beim Auftraggeber fällig. Der Sachverständige ist berechtigt, die fällige Vergütung mit der Versendung des Gutachtens per Nachnahme zu erheben.

5.3. Der Sachverständige ist berechtigt, auf das vereinbarte Honorar Vorschussleistungen sowie mit Fortschreiten seiner Tätigkeit angemessene Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen.

5.4. Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Sachverständige berechtigt, ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 3% über dem gesetzlichen Verzugszinssatz (§288 BGB) zu erheben.

5.5. Die Aufrechnung gegen Ansprüche des Sachverständigen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.6. Der Auftraggeber kann Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, soweit diese auf Ansprüchen aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis beruhen.

6. Verschwiegenheit

6.1. Der Sachverständige wird über sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Erstellung des Gutachtens bekannt gewordene Tatsachen und Informationen Stillschweigen bewahren und insbesondere das erstellte Gutachten nicht ohne die Genehmigung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich nicht auf Mitarbeiter des Sachverständigen und sonstige Dritte, derer sich der Sachverständige zur Erfüllung der ihm obliegenden Vertragspflichten bedient.

6.2. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt dann nicht, wenn der Sachverständige aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Offenbarung oder Weitergabe der bei der Gutachtenerstattung erlangten Tatsachen und Informationen verpflichtet ist, sowie dann, wenn der Auftraggeber den Sachverständigen von der Schweigepflicht entbindet.

7. Urheberrechtsschutz

7.1. Die vom Sachverständigen erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt.

7.2.  Der Auftraggeber darf das vom Sachverständigen erstellte Gutachten einschließlich sämtlicher Berechnungen, Anlagen und sonstiger Einzelheiten nur für die vereinbarten vertragsgemäßen Zwecke verwenden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, die Vervielfältigung sowie jede eine andere Art der Verwendung, Textänderung oder -kürzung ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung des Sachverständigen gestattet.

7.3.  Die Veröffentlichung des Gutachtens ist in jedem Falle nur mit vorheriger Zustimmung des Sachverständigen zulässig.

8. Kündigung

8.1. Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.

8.2. Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag jederzeit außerordentlich aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Für den Auftraggeber liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere vor, wenn der Sachverständige gegen seine Pflichten zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung verstößt oder seine öffentliche Bestellung durch die zuständige Bestellungsbehörde zurückgenommen wird. Für den Sachverständigen liegt ein wichtiger Grund zu außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung verweigert, der Auftraggeber versucht, unzulässig auf den Sachverständigen in einer Weise einzuwirken, die geeignet ist, das Ergebnis des Gutachtens zu verfälschen und wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt. Ferner liegt ein solcher wichtiger Grund vor, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird.

8.3. Wird der Vertrag vom Auftraggeber außerordentlich aus einem wichtigem Grund gekündigt, den der Sachverständige zu vertreten hat, so steht dem Sachverständigen eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung zu. Der Sachverständige hat den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug der ersparten Aufwendungen. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, beträgt dieser 40% des Honorars für die vom Sachverständigen noch nicht erbrachten Leistungen.

9. Gewährleistung

9.1. Im Gewährleistungsfall kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaften Gutachtens verlangen.

9.2. Erfolgt die Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen.

9.3. Etwaige Mängel müssen dem Sachverständigen unverzüglich nach Feststellung schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

9.4. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt.

9.5 Hat der Auftraggeber dem Sachverständigen einen Auftrag erteilt, der nach Augenschein abgeleistet werden soll und damit erheblich verkürzter Honoraransprüche zur Folge hat, hat der Sachverständige das Recht auf das damit in voller Höhe vereinbarte Honorar. Sollte der Auftraggeber im Nachhinein Tatsachen feststellen, die vom Sachverständigen nicht genannt wurden, hat der Auftraggeber keine Rechte die vereinbarte Honorarzahlung zu kürzen.

10. Haftung

10.1. Der Sachverständige haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung des Sachverständigen wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf die Höhe des vereinbarten Honorars sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens typischerweise gerechnet werden muss. Dasselbe gilt für eine etwaige Haftung des Sachverständigen für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.

10.3. Die Haftung für Folgeschäden jedweder Art wird hiermit ausgeschlossen.
 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Sachverständigen.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Sachverständigen, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Die Aufnahme des Projekttitels und des Firmennamens in getrennten Referenzlisten stimmt der Auftraggeber zu. Die Angaben des Auftragsgebers dürfen elektronisch verarbeitet, gespeichert und zu Marketingzwecken verwendet werden. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass er Informationsmaterial oder Angebote auf den angegebenen Kommunikationswegen Brief, E-Mail, Telefax oder Telefon kostenlos und unverbindlich erhält.

Änderung der Leistungen

Ein Änderungswunsch kann sowohl vom Auftraggeber, als auch von der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG ausgehen. Jeder Änderungswunsch ist schriftlich zu formulieren und dem verantwortlichen Ansprechpartner zu übergeben.
 

Geht der Änderungswunsch vom Auftraggeber aus, untersucht die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG, sofern sie zur Durchführung der Änderung bereit ist, innerhalb einer von den Vertragspartnern zu vereinbarenden Frist die Änderung, ermittelt die Auswirkung der Änderung und stellt sie schriftlich in einem Nachtragsangebot dar. Wenn der Änderungswunsch von der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG ausgeht, beinhaltet das Nachtragsangebot bereits die aufzuzeigenden Auswirkungen: Beschreibung der Änderung und ihre Auswirkung auf verabschiedene Dokumente und andere Ergebnisse, Auswirkungen auf den definierten Leistungsumfang und dadurch ausgelöste Veränderungen des Aufwandes und der vereinbarten Termine. Der Auftraggeber wird die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG in angemessener Frist, spätestens innerhalb von 14 Tagen, benachrichtigen, ob er das Nachtragsangebot annimmt.

§4.3 Änderungen des Leistungsumfanges sind in einem schriftlichen Nachtrag zum Vertrag zu vereinbaren.


Nutzungs- und Eigentumsrechte

Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages sind Auswertungen, Planungs- und Konzeptunterlagen, Berichte und ähnliche Arbeitsergebnisse.

Der Auftraggeber erhält an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungs- sowie Eigentumsrecht. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Veröffentlichung ist eine vorherige Absprache mit der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG erforderlich so wie die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG als Quelle zu benennen.

Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG behält sich das Eigentum an den Arbeitsergebnissen bis zum vollständigen Ausgleich seiner Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftraggeber hat das Institut bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG zu unterrichten.

Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG hat das Recht, über methodische Aspekte des Projektes zu publizieren, sofern der Auftraggeber anonym bleibt. Eine Nennung des Namens ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Das Recht zur Veröffentlichung gilt nicht für verwertbare Ergebnisse des Berichtsbandes. Darüber hinaus ist die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG frei, die gewonnenen Daten auch für Forschungszwecke zu nutzen.

Im Falle der Erhebung von Primärdaten im Rahmen eines Projektes verbleiben sowohl die ausgefüllten Fragebögen als auch die Rohdaten in Dateiform bei der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG. Schriftliche Erhebungsunterlegen werden ein Jahr lang, Datenträger zwei Jahre lang nach Abschluss des Projektes in der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG aufbewahrt.

§5.6 Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann das Institut nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, sind ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Entgelt festzulegen.
 

§6 Arbeitsergebnisse Dritter

§6.1 Der Auftraggeber kann der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG, soweit im Vertrag vorgesehen, Arbeitsergebnisse Dritter zur Erstellung des Leistungsgegenstandes, zur Bearbeitung oder für andere Umgestaltungen zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird sicherstellen, dass die Nutzungsbedingungen für Arbeitsergebnisse Dritter einer Erstellung des Leistungsgegenstandes mit den in § 5.2 beschriebenen Nutzungsrechten, einer Bearbeitung sowie der Verwertung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung nicht entgegenstehen.

§6.2 Der Auftraggeber stellt der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG und seine Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung dieser Arbeitsergebnisse beruhen.

§7 Neuentwicklungen (Modelle, Methoden, Erhebungsinstrumente, Frage-bögen)

§7.1 Der Yacht-Sachverständiger, Hansen KG verbleiben alle Rechte, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Dies gilt insbesondere auch für Erhebungs- und Messinstrumente (z.B. Fragebögen), die von der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG im Rahmen eines Projektes entwickelt werden.

§7.2 Soweit der Auftraggeber oder die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG ein Verfahren zur Erlangung von Schutzrechten für Erfindungen betreibt, ist der andere Vertragspartner, soweit erforderlich, zur Mitwirkung verpflichtet.

§8 Leistungen

§8.1 Eine Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit der auf den Webseiten www.hansenkg.de gemachten Angaben kann nicht übernommen werden, ebenso wenig wie eine Haftung für die Verwendung dieser Seiten oder deren Inhalt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit Genehmigung der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG.

§8.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Beratungsvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Leistungen wird erst geschlossen, wenn wir Ihren Auftrag durch die Mitteilung annehmen.

§8.3 Wir liefern an Postanschriften in Deutschland und in den EU-Mitgliedsstaaten. Bei Lieferungen in andere Staaten bitten wir um vorherige Anfrage. Bestellungen, die an einem Werktag bis 10.00 Uhr bei uns eingehen, werden in der Regel noch am selben Tag bearbeitet und in den Versand gegeben. Der Versand erfolgt mit der Deutschen Post AG oder nach Absprache und gegen Aufpreis durch Lieferdienste wie zum Beispiel UPS. Falls sich die Lieferung durch besondere Umstände verzögert, werden Sie unverzüglich von uns benachrichtigt.

§8.4 Eine Bestellung kommt telefonisch, per Mail oder Fax zustande und ist ab diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich. Es gibt keinen Mindestbestellwert. Unsere Preise beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusätzlich fallen Versandkosten, Porto und Verpackung an. Bei Lieferungen ins Ausland tragen Sie die anfallenden Steuern und Zölle.

§8.5 keine Rechts- und/oder Steuerberatung

§9 Haftung

Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG verpflichtet sich, die Recherchen nach bestem Gewissen und mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen. Jedoch kann sowohl für die Richtigkeit der Daten als auch für aus fehlerhaften Daten entstandene Schäden generell keine Haftung übernommen werden.

§9.1 Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) nur: bei Vorsatz in voller Höhe: bei grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist; im Übrigen: soweit die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.

Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§10 Geheimhaltung, Datenschutz

§10.1 Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG und der Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich bezeichneten Informationen der anderen Partei zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG und der Auftraggeber werden alle Personen, die sie zur Leistungserbringung einsetzen, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten.

§10.2 Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Modelle, Konzepte, Methoden, Techniken und sonstiges bedeutsames Know-how sowie für Informationen, die der Partei, die sie erhält, bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bekannt werden.

§10.3 Die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG und der Auftraggeber werden das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG wahren und bei der Durchführung des Auftrages nur Erfüllungsgehilfen einsetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind.

§11 Treuepflicht

Auftraggeber und die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die aktive Abwerbung von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners.

§12 Vertragsbedingungen

§12.1 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG, mit denen sich der Auftraggeber bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

§12.2 Die Bestimmungen des Angebotes der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG haben Vorrang gegenüber etwa widersprechenden Klauseln dieser Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

§13 Kündigungsbedingungen

§13.1 Jede der beiden Parteien ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.

§13.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§13.4 Bis zur Kündigung erbrachte vertragsgemäße Leistungen sind der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG zu vergüten. Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vom Auftrag zurück, beträgt die Vergütung mindestens 75% des Auftragswertes.

§14 Rechtshinweise

Alle in unseren Internetseiten enthaltenen Informationen sind ein Service der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG. Trotz sorgfältiger Beschaffung und Bereitstellung der Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im Rahmen des Informationsservices zum Abruf bereitgehaltenen und angezeigten Inhalte. Die zum Abruf bereitgehaltenen und angezeigten Inhalte dienen ausschließlich der Information der Besucher unseres Online-Angebotes und stellen kein verbindliches Angebot dar. Für Internetseiten Dritter, auf die die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. Wir übernehmen insoweit keine Haftung. Im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht die Möglichkeit, dass andere Anbieter auf die Webseiten der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG verweisen. Für die Darstellungen und den Inhalt der Webseiten Dritter sind wir nicht verantwortlich. Die Webseiten der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG, ihre Struktur und sämtliche darin enthaltenen Funktionalitäten, Informationen, Daten, Texte, Bild- und Tonmaterialien sowie alle zur Funktionalität dieser Webseiten eingesetzten Komponenten unterliegen dem gesetzlich geschützten Urheberrecht der Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG. Der Kunde darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten der Webseiten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen und erwirbt im übrigen keinerlei Rechte an den Inhalten und Programmen. Soweit die Firma Yacht-Sachverständiger, Hansen KG dem Kunden Software zum Download im Rahmen der Webseiten anbietet, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung des Kunden auf die persönliche Verwendung im Rahmen der Nutzung der Webseiten.


§15 Sonstiges

§15.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§15.2 Gerichtsstand ist krefeld. Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragspartner gehalten, einen außergerichtlichen Bereinigungsversuch, gegebenenfalls unter Einschaltung fachkundiger Dritter durchzuführen, es sei denn, ein solcher Versuch erscheint als nicht Erfolg versprechend.

§15.3 Der Vertrag und seine Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

§15.4 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer etwa ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht hätten.

§15.5 keine Rechts- und/oder Steuerberatung

§ 16   Salvatorische Klausel
Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Hilfsweise gilt die gesetzliche Regelung.

Firmenbezeichnung und Anschrift

Yacht-Sachverständiger, Dirk Hansen

Weiden 104, 47809 Krefeld

www.hansenkg.de/kontakt.htm

T/F: 02151 540566 und 0175-77 99 739