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Makler-Vertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Hansen KG:
47809 Krefeld, 02151540566
Grundlage unserer Angebote ist, soweit nichts anderes angegeben wird, der
mit dem Eigner (Auftraggeber) geschlossene Maklervertrag. Der Maklervertrag gilt
als abgeschlossen, wenn die Fa. Hansen KG mit dem Verkauf eines Objektes
beauftragt wird und die Geschäftsbedingungen der Hansen KG anerkannt und
akzeptiert werden.
Ein Maklervertrag mit der Hansen KG ist kein Alleinauftrag. Auf besonderem
Wunsch und in Ausnahmefällen kann ein detaillierter Maklervertrag mit
Sondervereinbarungen abgeschlossen werden.
Der Maklervertrag (Verkaufsauftrag) und die Veröffentlichung des Objekts mit
einem Bild in der Hansen KG ist für den Auftraggeber kostenfrei. Eine
Veröffentlichung des Objektes mit mehr Bildern und Details ist, nach Absprache
und gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr, möglich. Unsere Angebotsangaben
basieren auf den uns (vom Eigner) erteilten Informationen.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht
übernehmen. Die Fotos in der Hansen KG geben die angebotenen Objekte wieder,
können jedoch in Farben und Details vom Objekt abweichen. Jeder Kunde der Hansen
KG hat, trotzdem er die Dienste der Hansen KG in Anspruch nimmt, auch weiterhin
die Möglichkeit, sein Objekt auf andere Art und Weise zum Verkauf anzubieten.
Ein Verkaufsauftrag (Maklervertrag) mit der Hansen KG ist keine Allein-Auftrag
für die Hansen KG. Kommt ein Verkauf auf einem anderen Wege als über die Hansen
KG zustande, und hat der Käufer die Kenntnis über das Objekt nicht über die
Hansen KG erlangt, so ist der Verkäufer von allen Verpflichtungen aus dem
Verkaufsauftrag (Maklervertrag) mit der Hansen KG befreit.
Zur Überprüfung von unserer Seite übermittelt der Verkäufer in diesem Fall uns
lediglich eine Kopie des abgeschlossenen Kaufvertrags. Wir löschen dann sofort
(kostenfrei) seine Objektdaten und den abgeschlossenen Vertrag mit uns. Die
Maklerprovision der Hansen KG errechnet sich wie folgt:
Mit Abschluss eines, durch die Tätigkeit der Hansen KG zustande gekommenem
Kaufvertrags, ist die vereinbarte Maklerprovision in Höhe von 10%, 15% oder 30%
(zzgl. Mwst.) fällig. Ein Provisionsanspruch entsteht für die Hansen KG auch
dann, wenn ein Vertrag, mit einem von uns gebrachten Interessenten, zu
Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen. Entscheidet
sich ein, durch die Hansen KG gebrachter Interessent, statt des Kaufs für eine
Mietung, Pachtung oder Charterung des durch die Hansen KG angebotenem Objektes,
so ist bei Vertragsabschluß eine Maklerprovision von 3 Monatsmieten bei
Vermietung und Verpachtung bzw. die Chartergebühr für 3 Monate bei
Vercharterung, zum ortsüblichen Preis fällig.
Sofern ein durch die Hansen KG vermittelter Käufer, Mieter, Pächter oder
Charterer innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Vertrags das Objekt ankauft,
so verpflichtet dieses den Käufer ebenfalls zur Zahlung der Maklerprovision an
die Hansen KG in Höhe von 10% (zzgl. Mwst.). Die bereits bezahlte Provision kann
hierbei in Anrechnung gebracht werden.
Ist Ihnen ein nachgewiesener Vertragsabschluß eines unserer Objekte bereits
bekannt, so teilen Sie uns dieses bitte, unter Offenlegung der
Informationsquelle unverzüglich mit. Alle unsere Angebote und sonstige
Mitteilungen sind nur für die Kunden der Hansen KG bestimmt und müssen
vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag
mit einer uns nicht bekannten Person zustande, so ist der Weitergebende
verpflichtet, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu
ersetzten.
Ist der Weitergebende nicht zu ermitteln oder nicht liquid, so haftet der
neue Besitzer.
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